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Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Tourismus und Gesundheitszentrum“ – Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf für das „Sondergebiet Tourismus und Gesundheitszentrum“ liegt öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können während der Dienstzeiten Einsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben. Fristgerechte Einwendungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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