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Zweite Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mehlingen für das Haushaltsjahr 2026
Die Ortsgemeinde Mehlingen hat die zweite Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt gegeben. Die Satzung regelt unter anderem den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Steuerhebesätze wie die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das laufende Jahr. Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsicht wurden erteilt.
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