
Amtlich•Bruchmühlbach-Miesau•
Änderung der Abgabenbescheide (Grundsteuer) der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn
Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 208 auf 350 v.H. anzuheben. Die geänderten Abgabenbescheide werden den Steuerpflichtigen Mitte Oktober 2026 zugestellt. Bei Fragen steht die Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung.
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