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Veranstaltungen nach 22 Uhr und an Sonntagen: Ausnahmegenehmigung erforderlich
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass für Veranstaltungen nach 22:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen, bei denen mit Lärm zu rechnen ist, grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist. Anträge müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich eingereicht werden.
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