
Gemeinschaft•Weilerbach•
Hinweis zu Gratulationen und Übermittlungssperre
Die Gemeinde weist darauf hin, dass offizielle Gratulationen und Geburtstagsbesuche bei Vorliegen einer im Meldeamt hinterlegten Übermittlungssperre nicht erfolgen können. Bürgerinnen und Bürger können eine Anpassung der Sperre direkt beim Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach veranlassen.
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