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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Anordnung zur Einrichtung von Parkständen im Bereich der Saarbrücker Straße
Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung neuer Parkstände auf der linken Seite der Saarbrücker Straße (Hausnummern 5 bis 9) in Fahrtrichtung Stadtmitte angeordnet. Diese Regelung dient der Entschärfung des Parkplatzmangels und wird zunächst in einer dreimonatigen Probephase getestet.
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