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Satzung über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Haus- und Grundstücksnummern der Gemeinde Rodenbach
Der Ortsgemeinderat von Rodenbach hat eine neue Satzung zur Festlegung, Zuteilung und Anbringung von Haus- und Grundstücksnummern beschlossen. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, gut sichtbare Schilder mit den offiziellen Nummern anzubringen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
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