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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Anordnung eines absoluten Haltverbots in der Straße „Am Kirchhübel“
In der Straße „Am Kirchhübel“ in Kindsbach wird dienstags von 06:00 bis 16:00 Uhr ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet, um die Müllabfuhr und Entsorgungsfahrzeuge während der Bauarbeiten in der Waldstraße nicht zu behindern. Das bisherige eingeschränkte Halteverbot wird aufgehoben.
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