
Amtlich•Bruchmühlbach-Miesau•
Öffentliche Bekanntmachung: 2. Änderung der Zweckvereinbarung
Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal haben eine 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung beschlossen. Dies wurde durch die Erweiterung des Einzugsbereiches der Kläranlage Elschbach für Abwässer aus Frohnhofen und Altenkirchen erforderlich.
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