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Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2026
Der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung inklusive Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 liegt bis zur Beschlussfassung in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Frankenstein können im Zeitraum vom 02. Oktober bis 15. Oktober 2026 schriftliche Vorschläge dazu einreichen.
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